Dienstleistungsservice für kleine Wohneigentümergemeinschaften bis max. 8 Einheiten

Kleine Wohnungseigentümergemeinschaften stehen in der Regel vor dem Problem, keinen Verwalter für das Objekt mehr zu finden oder nur noch zu einem entsprechend hohen Preis. Der Aufwand für die Datenpflege ist bei kleinen Objekten genauso hoch wie bei großen Objekten. Ebenso der Postversand.

Die Zeit für die Erstellung eines Briefes dauert die gleiche Zeit, egal ob für 3 Eigentümer oder 50 Eigentümer. Auch das Erstellen der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes ist für kleine Eigentümergemeinschaften ähnlich zeitaufwendig wie für größere Gemeinschaften.

Der Zeitaufwand für „schwierige“ Eigentümer, also solchen mit zahlreichen Rückfragen zu jedem Thema, teilweise auf dilettantischen Niveau, ist bei kleinen WEGs sogar höher als bei größeren - während solche Eigentümer in größeren WEGs eher untergehen. 


Die Eigentümer möchten das Objekt gerne selbst verwalten, möchten aber mit Geld oder der Abwicklung der Zahlungen nichts zu tun haben. Hier können wir Abhilfe schaffen und ihnen ein Angebot unterbreiten.


Kaufmännische Verwaltung für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften bis 8 Wohneinheiten


Durch die Änderungen im Wohnungseigentumsgesetztes  (gültig ab dem 01.12.2020) wurde die Selbstverwaltung durch die Wohnungseigentümer bei Objekten bis 8 Sondereigentumseinheiten gestärkt und den Eigentümern die Möglichkeit eröffnet, die Pflichten des Verwalters selbst zu regeln.


Somit erlaubt es auf Kosten der Gemeinschaft einen Eigentümer formell zum Verwalter zu bestellen und für die kaufmännische Verwaltung mit Zahlungsverkehr, Führung der Rücklagen, Erstellen der Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen uns als externen Dienstleister zu beauftragen.


Die Aufgaben des bestellten Verwalters (Eigentümers) liegen dann ausschließlich in der Objektbetreuung, Organisation von Handwerkern, Schriftverkehr mit den Eigentümern und Einladung/Durchführung der Eigentümerversammlungen mit Umsetzung der Beschlüsse.

Unsere Leistungen im Überblick:


  • Einrichtung und Führung eines WEG Kontos bei der DKB-Bank auf dem Namen der WEG.
  • Einzug der monatlichen Hausgeldvorauszahlungen und bei Bedarf der Sonderumlagen per Lastschrift.
  • Bezahlen der eingereichten Rechnungen
  • laufende Buchung der Ein- und Ausgaben
  • Information des Verwalters bei Rückständen der Eigentümer
  • Erfassen der Eigentümerwechsel
  • Erstellen der Jahresabrechnung
  • Einzug der Nachzahlungen und Auszahlung der Guthaben nach der Eigentümerversammlung und erfolgter Freigabe durch den Verwalter
  • Erstellen der Wirtschaftspläne und Anpassung der Hausgeldvorauszahlungen
  • Bereitstellung eines Entwurfs zur Bestellung des Verwalters und des externen Dienstleisters für die kaufmännische Verwaltung.
  • Muster-Vorlagen für Einladung, Protokoll und wesentliche Beschlussanträge für die Eigentümerversammlung, Umlaufbeschluss, Wohnungsübergabeprotokoll, Einzugsermächtigung stellen wir über unser Eigentümerportal zur Verfügung.

Die Kosten im Überblick:


Grundpreis monatlich je WEG-Objekt inkl. 3 Einheiten

120 EUR netto zzgl. MwSt.


für jede weitere Einheit werden 15,00 EUR netto zzgl. MwSt. berechnet.


Garagen oder Stellplätze je Einheit  monatlich 5,00 EUR Netto sofern eine eigene Abrechnung benötigt wird (eigenes Grundbuchblatt).


Die Übernahme der Kaufmännischen Verwaltung ist zu jedem gewünschten Zeitpunkt möglich.


Selbstverständlich sind Ihre Gelder über unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung  im Schadensfall abgesichert.


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